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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Anmeldung an der FFS-Ferienfußballschule Thormählen.

1. Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung kann per Brief, per Fax oder per E-Mail bei der FFS-Ferienfußballschule Thormählen (nachstehend Anbieter genannt) erfolgen. Bitte beachten sie, dass das Alter der Kinder zwischen 6 und 17 Jahren liegen sollte. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung des Anbieters zustande.

2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Veröffentlichungen auf der Internetseite www.fussballferien.com sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

Die FFS-Ferienfußballschule Thormählen bietet grundsätzlich keine Verpflegung an; dies übernehmen aber in den meisten Fällen die gastgebenden Vereine des jeweiligen Fußballcamps; hierfür nehmen die gastgebenden Vereine von den Eltern der angemeldeten Kids zumeist eine kleine Verpflegungsgebühr, die von den Eltern der angemeldeten Kids vor Ort beim gastgebenden Verein bezahlt werden kann.  Der gezahlte Betrag verbleibt für die Verpflegung der Kids beim gastgebenden Verein, bezüglich der Verpflegung findet kein Leistungsaustausch mit der FFS-Ferienfußballschule Thormählen statt!

3. Bezahlung
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, in der folgende Zahlungsmodalitäten aufgeführt sind:

Zahlung des FFS-Preises innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung; sollte der innerhalb der nächsten 4 Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung liegen, wird der Betrag sofort fällig.

Erfolgt der Zahlungseingang nicht binnen dieser Frist, kann der Anbieter eine Löschung der Anmeldung durchführen – die Teilnahme ist dadurch verwirkt.

Der FFS-Preis ist auf folgendes Konto zu überweisen:

FFS-Ferienfussballschule

Oldenburgische Landesbank

Kontonummer: 112 111 6602

Bankleitzahl: 280 200 50

IBAN: DE61280200501121116602

Als Verwendungszweck sollte der Name des Kindes sowie Ort und Datum des Camps eingetragen werden.

Die FFS-Ferienfußballschule Thormählen bietet grundsätzlich keine Verpflegung an; dies übernehmen aber in den meisten Fällen die gastgebenden Vereine des jeweiligen Fußballcamps; hierfür nehmen die gastgebenden Vereine von den Eltern der angemeldeten Kids zumeist eine kleine Verpflegungsgebühr, die von den Eltern der angemeldeten Kids vor Ort beim gastgebenden Verein bezahlt werden kann.  Der gezahlte Betrag verbleibt für die Verpflegung der Kids beim gastgebenden Verein, bezüglich der Verpflegung findet kein Leistungsaustausch mit der FFS-Ferienfußballschule Thormählen statt!

 

4. Rücktritt eines Teilnehmers
Bei Rücktritt des Teilnehmers, egal aus welchem Grund und unabhängig vom Tag des Rücktritts, jedoch vor Camp-Beginn, gelten folgende Stornoregelungen:

der bereits überwiesene Betrag wird dem Teilnehmer abzüglich einer Stornogebühr von 50,-€ zurückerstattet.

Bei allen Fußballcamps besteht nach Campbeginn bei Anreise und Teilnahmebeginn nach Abbruch durch den Teilnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilerstattung der Teilnehmergebühr.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn des Fußballcamps vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn des Fußballcamps den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Fußballcamps ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Anbieter behält sich insbesondere das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Lehrgangsregeln den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) Mindestteilnehmerzahl
Sind 4 Wochen vor Beginn des Lehrganges weniger Anmeldungen als die Mindestteilnehmerzahl (20 Personen) vorhanden, behält sich der Anbieter vor, den Lehrgang abzusagen.

c) Verkürzung durch höhere Gewalt
Wenn das Fußballcamp aufgrund höherer Gewalt (Witterung, Pandemie o.ä.) nur verkürzt stattfinden kann, wird jedem Teilnehmer, der bezahlt hat, pro ausgefallenem Tag der Betrag von 20,-€ erstattet. Dies entfällt, sofern sich gastgebender Verein und die FFS-Ferienfußballschule auf einen Ersatzzeitraum für die ausgefallenen Tage einigen können.

d) Aus wichtigem Grunde
Dem Anbieter bleibt es unbenommen, in Einzelfällen andere als die genannten Rücktrittsfristen festzusetzen.

6. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
– die gewissenhafte Vorbereitung
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
– die Richtigkeit der Beschreibung
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung des Anbieters ist auf die dreifache Lehrgangsgebühr beschränkt.
7.2 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
7.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
7.4. Keine Haftung besteht außerdem bei Diebstahl.

8. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss – für Lehrgänge im Inland und Ausland – kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen, z. B. Unfallversicherung, liegt im Ermessen des Teilnehmers.

9. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
Die Eltern entscheiden selbst, ob bei extremer Hitze o.ä. das Kind am Training etc. auf eigene Verantwortung teilnehmen soll. Ein Anspruch auf Rückerstattung von gezahlten Kosten besteht nicht.

10. Reisedokumente
Die Beschaffung aller notwendigen Reisedokumente für Lehrgänge im Ausland, wie Pässe, Visa oder anderer Dokumente, liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigten.

11. Fotorechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter verbreitet und veröffentlicht werden können – auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.

12. Weitere Informationen
Der Anbieter darf nach Anmeldung dem Teilnehmer und dessen Eltern weitere Informationen zum Fußballcamp sowie zu weiteren Veranstaltungen der FFS-Fußballschule über das Internet oder auf dem Postweg ohne zeitliche Beschränkung zusenden. Der Teilnehmer bzw. dessen Eltern können dem Anbieter jederzeit mitteilen, dass weitere Informationen nicht gewünscht werden und nicht weiter versendet werden sollen. Außerdem können sich Teilnehmer bzw. Eltern jederzeit in der E-Mail aus der Verteilerliste löschen.

13. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

14. Sonstiges
Die etwaige Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen außerhalb des Vertrages wurden nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag (Absenden des Anmeldeformulars) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie das Anmeldeformular abgesendet haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an

FFS-Ferienfussballschule Thormählen

Email: ffsfussballcamps@gmail.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das am Ende dieser Seite beigefügte Muster-Widerrufsformular durch kopieren verwenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag (Absenden des Anmeldeformulars) widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück

FFS-Ferienfussballschule Thormählen

Telefon: 04402/598800

Email: ffsfussballcamps@gmail.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag (Absenden des Anmeldeformulars) über die Anmeldung an folgender Fussballschule:

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Termin angemeldet am:

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(Datum)

Teilnahmebestätigung erhalten am:

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(Datum)

Name und Anschrift des Auftraggebers/Bestellers und des Teilnehmers:

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Kurze Begründung des Widerrufs (Die Angabe ist freiwillig):

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(Datum)                                  (Unterschrift)

 

16.) Datenerhebung und notwendige Weitergabe

Sofern es für einen Ablauf der Organisation notwendig ist, kann die FFS-Ferienfussballschule notwendige Daten (Name, Geburtstag, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an Dritte (z.B. Organisator Partnerverein, Leitung Sportzentrum, Gesundheitsamt o.ä.)  übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, ebenso, wenn dies bei Übernachtung laut Meldegesetz §29 oder zwecks Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Pandemie notwendig ist

 

Anbieterkennzeichnung
FFS-Ferienfussballschule Thormählen

Buschweg 50-52

26180 Rastede

Tel.: 04402/598800

Fax: 04402/598802

ffsfussballcamps(at)gmail.com

www.fussballferien.com